Der Förderverein der Grundschule Stetten e.V.

Zweck des Vereins

  1. Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung.
  2. Der Verein hat den Zweck die Elternarbeit und die erzieherischen Ziele der Grundschule in Schwaigern – Stetten ideell, finanziell und materiell zu fördern und zu unterstützen. Der Träger der Grundschule Stetten ist die Stadt Schwaigern.
  3. Alle Tätigkeiten der Mitglieder sind ehrenamtlich.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen und Projekte, die der ideellen Werbung für den geförderten Zweck dienen. Bei der Förderung von Baumaßnahmen kann auch die unentgeltliche Hilfe und Unterstützung Satzungszweck sein.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei der Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im Sinne von §58 Nr.1 AO der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des steuerbegünstigten Zwecks der in §2 Nr.2 genannten Körperschaft des öffentlichen Rechts verwendet.
(Auszug aus der Satzung des Fördervereins)

So sehen die neuen Hausaufgabenhefte aus

Neues vom Förderverein

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